DIE WAHLARZTPRAXIS — KOSTEN
Ich führe meine Praxis als Wahlarzt-Praxis, das heißt, ohne eine direkte Leistungsverrechnung mit den gesetzlich vorgeschriebenen österreichischen Krankenkassen. Als PatientIn mit einer österreichischen Sozialversicherungsnummer bezahlen Sie das Arzthonorar und reichen es anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung ein.
Nach Abschluss Ihrer Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, in der die durchgeführten Leistungen detailliert aufgeschlüsselt sind. Diese Honorarnote reichen Sie dann gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg sowie dem zur weiteren Bearbeitung vorgeschriebenen Überweisungs- bzw. Zuweisungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein. Je nach Art der Leistung und abhängig vom jeweiligen Tarif Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil des Honorars zurückerstattet.
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie den Differenzbetrag, der sich aus dem Arzthonorar und dem Rückerstattungsbetrag ergibt, geltend machen. In welcher Höhe der Differenzbetrag erstattet wird, hängt von Ihrer Versicherung und deren Leistungskatalog ab.
Sie haben Fragen zum Arzthonorar?
Ich stehe Ihnen mit meinem Team vor Beginn der Behandlung gerne telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie ausschließlich telefonisch beraten.